Ein Tarif aus unserer  Empfehlung:

dent|Privat

 

Einen vollständigen Vergleich der wichtigsten Tarife finden Sie auf unserer Homepage.

 

Das Abschneiden des Tarifs  dent|Privat im Vergleich mit anderen sehen Sie auf unserer G2M Vergleichstabelle:

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Betreiber dieser Website:

Versicherungsagentur
Marco Kraus
Schragenhofstraße 35
80992 München

Telefon: 089-157 046 18

Ihr Spezialist wenn es um eine Zahnzusatzversicherung oder Zahnergänzungstarife geht.

Wir führen alle gängigen Zahnersatzversicherungs-
Tarife und können Sie optimal beraten.

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Grundsätzliche Fragen zu dem Tarif dent|Privat der uniVersa

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Gibt es eine Mindestvertragsdauer für den Tarif dent|Privat und wann kann frühestens gekündigt werden?

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

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Ist der Umfang der Versicherungsleistung des Tarifs dent|Privat in den ersten Jahren begrenzt?

Ja, die erstattungsfähigen Aufwendungen sind in den ersten vier Jahren begrenzt:

  • Max. 750,- € im ersten Kalenderjahr
  • Max. 1500,- € in den ersten 2 Kalenderjahren
  • Max. 2250,- € in den ersten 3 Kalenderjahren
  • Max. 3000,- € in den ersten 4 Kalenderjahren

Ab dem 5. Kalenderjahr gibt es keine Begrenzung mehr. Die Begrenzungen entfallen auch in den ersten 4 Jahren, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.

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Hat der Tarif dent|Privat Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beträgt 8 Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Die Wartezeiten können durch Vorlage eines zahnärztlichen Untersuchungsberichtes erlassen werden.

Ausnahme: Für die Extraleistung in Höhe von 75,- € für PZR und/oder Zahnprophylaxe entfallen die Wartezeiten, wenn innerhalb des ersten Versicherungsjahres zusammen mit der ersten Rechnung über PZR und/oder Zahnprophylaxe  ein vom Zahnarzt ausgestellter aktueller Zahnstatus eingereicht wird.

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Können beim dent|Privat Zahnlücken mit versichert werden?

NEIN. Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

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Leistet der Tarif dent-privat auch dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt oder wenn der Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?

Ja. Bei Zahnprophylaxe und bei Zahnreinigung.

Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird bei Zahnersatzmaßnahmen (z.B. bei Implantaten) ein pauschaler Betrag von 40 %, bei Zahnbehandlung, Inlays, Onlays und Funktionsanalytik ein pauschaler Betrag von 20 % als GKV-Vorleistung angerechnet. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

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Welche Leistungen sind NICHT im Tarif dent|Privat enthalten?

Folgende Leistungen sind nicht im Tarif enthalten:

  • Kieferorthopädie nach Vollendung des 18ten Lebensjahres
  • Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen
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Werden Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen übernommen?
Ja, die Kosten für zahnärztliche Maßnahmen zur Diagnose, Behebung oder Besserung einer Störung der Funktion von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen werden zu 80 bis 90% (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) übernommen.
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Gibt es beim dent|Privat eine Gesundheitsprüfung?
Nein, der Tarif dent|Privat kommt ohne Gesundheitsprüfung aus.
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Bis zu welchem Hebesatz leistet der dent|Privat?
Der dent|Privat leistet bis zu den Höchssätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte (GOZ und GOÄ). Der Regelsatz ist 2,3 fach, mit Begründung bis zum 3,5-fachen Satz.
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Welche Kosten übernimmt der dent|Privat bei Zahnprophylaxe?

Die Zahnzusatzversicherung dent|Privat übernimmt folgende Kosten:

  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Aufklärung über Krankheitsursachen
  • Fluoridierung der Zähne
  • Behandlung überempfindlicher Zähne der Zähne und deren Verhinderung
  • Fissurenversiegelung
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Wer kann versichert werden?
Versicherungsfähig sind Personen die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Endet hier die Versicherung und wird eine z.B. private Krankenversicherung genutzt muss dies unverzüglich gemeldet werden!
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Welche Leistungen sind nicht versicherbar?

Für bei Vertragsabschuss fehlende und nicht dauerhaftersetzte Zähne besteht kein Versicherungsschutz.

Ebenso besteht keine Leistungspflicht des Versicherers für bei Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen.

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Welche Leistungen übernimmt der Tarif dent.privat bei Zahnbehandlung?
  • Allgemeine, konserviertende (außer bei der Versorgung mit Kronen oder Inlays) und chirurgische zahnärztliche Leistungen
  • Maßnahmen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • Maßnahmen zur Behandlung von Wurzelerkrankungen
  • Heil- und Kostenplanerstellung
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Sieht der Tarif Leistungen für Zahnersatz vor?

Ja. Für Zahnersatz (Prothesen, Kronen, Brücken, orale Implantate, implantatgetragener Zahnersatz, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschienen) werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält. Bei einer Regelversorgung sind zusammen mit der Leistung der GKV 100 % des Rechnungsbetrages erstattungsfähig. Materialkosten für Zahnersatz werden zu 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z. B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) erstattet.

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Sieht der Tarif dent|Privat Leistungen für Implantate vor?

Ja. Es werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.

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Sieht der Tarif Leistungen für Inlays vor?

Ja. Es werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.

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Sieht der Tarif Leistungen für Zahnbehandlung vor?

Ja. Für allgemeine Zahnbehandlungen, wie allgemeine konservierende und chirurgische zahnärztliche Leistungen oder die Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut, wird geleistet. Erstattet werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKVLeistung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält. Darüber hinaus sind Leistungen für professionelle Zahnreinigung und für Zahnprophylaxe, wie Versiegelung, Erstellen eines Mundhygienestatus, Fluoridierung, etc. zu 100 % bis max. 75 EUR je Kalenderjahr erstattungsfähig. Der Betrag erhöht sich einmalig um weitere 75 EUR im 1. Versicherungsjahr, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird.

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Sieht der Tarif Leistungen für Wurzelund Parodontosebehandlungen vor?

Ja. Der Tarif dent|Privat leistet auch für Behandlungen von Wurzelerkrankungen und bei Erkrankungen des Parodontiums.

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Sieht der Tarif dent|Privat Leistungen für Kieferorthopädie vor?

Ja. Es werden 80 % bis zu 600 EUR je behandelten Kiefer für Kinder bis 18 Jahre erstattet, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 1-2). Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV (KIG 3-5) werden die Kosten der sog. Mehrkostenvereinbarung zu 80 % des Rechnungsbetrages bis 600 EUR je behandeltem Kiefer erstattet.

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Sieht der Tarif Leistungen für Knirscherschienen / Aufbiss - Schienen vor?

Ja. Zahnärztliche und zahntechnische Leistungen für Knirscherschienen sind mit 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattungsfähig, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.

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In welchem Umfang erstattet der Tarif prophylaktische zahnärztliche Leistungen?

Zahnprophylaxe / professionelle Zahnreinigung (PZR) wird bis 75 EUR p.a. erstattet. Zusätzlich erhält der Kunde einen Vorsorgegutschein für Zahnprophylaxe / PZR über 75 EUR im 1. Versicherungsjahr, ohne Anrechnung auf Summenbegrenzung und ohne Berücksichtigung von Wartezeiten, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird.

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Ist bei einer Implantatversorgung ein notwendiger Knochenaufbau mitversichert?

Ja. 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungs-anteile enthält.

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Ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen?

Nein. Nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung für diese Behandlung nicht leistet, ist bei Inlays, Zahnersatz sowie Zahnund Kieferregulierung vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorzulegen.

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Zahnversicherung
dent|Privat

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

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Der dent-privat / dentprivat leistet sowohl bei Zahnbehandlung als auch bei Zahnersatz.
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