dent|Privat
Einen vollständigen Vergleich der wichtigsten Tarife finden Sie auf unserer Homepage.
Das Abschneiden des Tarifs dent|Privat im Vergleich mit anderen sehen Sie auf unserer G2M Vergleichstabelle:
Versicherungsagentur
Marco Kraus
Schragenhofstraße 35
80992 München
Telefon: 089-157 046 18
Ihr Spezialist wenn es um eine Zahnzusatzversicherung oder Zahnergänzungstarife geht.
Wir führen alle gängigen Zahnersatzversicherungs-
Tarife und können Sie optimal beraten.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich kündigen.
Ja, die erstattungsfähigen Aufwendungen sind in den ersten vier Jahren begrenzt:
Ab dem 5. Kalenderjahr gibt es keine Begrenzung mehr. Die Begrenzungen entfallen auch in den ersten 4 Jahren, wenn die erstattungsfähigen Aufwendungen nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
Ja, die Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beträgt 8 Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Die Wartezeiten können durch Vorlage eines zahnärztlichen Untersuchungsberichtes erlassen werden.
Ausnahme: Für die Extraleistung in Höhe von 75,- € für PZR und/oder Zahnprophylaxe entfallen die Wartezeiten, wenn innerhalb des ersten Versicherungsjahres zusammen mit der ersten Rechnung über PZR und/oder Zahnprophylaxe ein vom Zahnarzt ausgestellter aktueller Zahnstatus eingereicht wird.
NEIN. Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie für vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
Ja. Bei Zahnprophylaxe und bei Zahnreinigung.
Erfolgt eine Vorleistung der GKV nicht, wird bei Zahnersatzmaßnahmen (z.B. bei Implantaten) ein pauschaler Betrag von 40 %, bei Zahnbehandlung, Inlays, Onlays und Funktionsanalytik ein pauschaler Betrag von 20 % als GKV-Vorleistung angerechnet. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.
Folgende Leistungen sind nicht im Tarif enthalten:
Die Zahnzusatzversicherung dent|Privat übernimmt folgende Kosten:
Für bei Vertragsabschuss fehlende und nicht dauerhaftersetzte Zähne besteht kein Versicherungsschutz.
Ebenso besteht keine Leistungspflicht des Versicherers für bei Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen.
Sieht der Tarif Leistungen für Zahnersatz vor?
Ja. Für Zahnersatz (Prothesen, Kronen, Brücken, orale Implantate, implantatgetragener Zahnersatz, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Knirscherschienen) werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält. Bei einer Regelversorgung sind zusammen mit der Leistung der GKV 100 % des Rechnungsbetrages erstattungsfähig. Materialkosten für Zahnersatz werden zu 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z. B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) erstattet.
Sieht der Tarif dent|Privat Leistungen für Implantate vor?
Ja. Es werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.
Sieht der Tarif Leistungen für Inlays vor?
Ja. Es werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattet, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.
Sieht der Tarif Leistungen für Zahnbehandlung vor?
Ja. Für allgemeine Zahnbehandlungen, wie allgemeine konservierende und chirurgische zahnärztliche Leistungen oder die Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut, wird geleistet. Erstattet werden 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKVLeistung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält. Darüber hinaus sind Leistungen für professionelle Zahnreinigung und für Zahnprophylaxe, wie Versiegelung, Erstellen eines Mundhygienestatus, Fluoridierung, etc. zu 100 % bis max. 75 EUR je Kalenderjahr erstattungsfähig. Der Betrag erhöht sich einmalig um weitere 75 EUR im 1. Versicherungsjahr, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird.
Sieht der Tarif Leistungen für Wurzelund Parodontosebehandlungen vor?
Ja. Der Tarif dent|Privat leistet auch für Behandlungen von Wurzelerkrankungen und bei Erkrankungen des Parodontiums.
Sieht der Tarif dent|Privat Leistungen für Kieferorthopädie vor?
Ja. Es werden 80 % bis zu 600 EUR je behandelten Kiefer für Kinder bis 18 Jahre erstattet, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 1-2). Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV (KIG 3-5) werden die Kosten der sog. Mehrkostenvereinbarung zu 80 % des Rechnungsbetrages bis 600 EUR je behandeltem Kiefer erstattet.
Sieht der Tarif Leistungen für Knirscherschienen / Aufbiss - Schienen vor?
Ja. Zahnärztliche und zahntechnische Leistungen für Knirscherschienen sind mit 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung erstattungsfähig, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungsanteile enthält.
In welchem Umfang erstattet der Tarif prophylaktische zahnärztliche Leistungen?
Zahnprophylaxe / professionelle Zahnreinigung (PZR) wird bis 75 EUR p.a. erstattet. Zusätzlich erhält der Kunde einen Vorsorgegutschein für Zahnprophylaxe / PZR über 75 EUR im 1. Versicherungsjahr, ohne Anrechnung auf Summenbegrenzung und ohne Berücksichtigung von Wartezeiten, wenn mit der ersten Rechnung über Zahnprophylaxemaßnahmen ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird.
Ist bei einer Implantatversorgung ein notwendiger Knochenaufbau mitversichert?
Ja. 80 % (bei 5 bzw. 10 Jahren Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen, z.B. durch Bonusheft, 85 % bzw. 90 %) des Rechnungsbetrages inklusive GKV-Leistung, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privatärztliche Vergütungs-anteile enthält.
Ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen?
Nein. Nur wenn die gesetzliche Krankenversicherung für diese Behandlung nicht leistet, ist bei Inlays, Zahnersatz sowie Zahnund Kieferregulierung vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorzulegen.